Jeder Übersetzer sollte auch seine Fremdsprache so gut beherrschen, dass er in der Lage ist, in diese zu übersetzen. Dennoch wird die Übersetzung eines Muttersprachlers stets besser sein. Schließlich ist Übersetzen mehr als nur Fremdsprachenkenntnis oder das Wissen, wie man ein Wörterbuch korrekt benutzt. Der emotionale Gehalt eines Begriffes ist nur für denjenigen nachvollziehbar, der diese Sprache gleichsam mit der Muttermilch in sich aufgenommen hat. Neben dem erlernbaren Handwerkzeug (grammatikalische, lexikalische und Rechtschreibkenntnisse) sind auch Sprachgefühl, Einfühlungsvermögen (was möchte mein Kunde mit seinem Text bewirken? Welche Ziele verfolgt er und wie möchte er diese erreichen?) und umfangreiches Fachwissen erforderlich, wenn die Übersetzung ihren Zweck erfüllen soll. Deshalb werden alle Übersetzungen, die Sie mir anvertrauen, von Muttersprachlern Korrektur gelesen. „Aber nicht von Muttersprachlern übersetzt?“, werden Sie jetzt fragen.

Muttersprachlerprinzip nicht bei jeder Textart entscheidend

Das Muttersprachlerprinzip ist sicher wichtig und war mir auch immer besonders wichtig, als ich noch sehr viele Texte aus Werbung und Marketing übersetzt habe. Auch eine Romanübersetzung kann meiner Meinung nach nur mit einem Muttersprachler oder einer Muttersprachlerin gelingen. Aber bei den juristischen Fachübersetzungen, ebenso bei technischen Übersetzungen, weiche ich heute von diesem Prinzip ab und übersetze tatsächlich auch selbst ins Französische.Hier kommt es vor allem auf das Fachwissen an, darauf, die juristischen Prinzipien zu kennen und den Unterschied zwischen den Rechtssystemen in Frankreich und Deutschland. Meine juristische Hochschulbildung kommt mir hier sehr zugute. Und meine jahrzehntelange Erfahrung sorgt dafür, dass ich den Stil und viele Formulierungen gewissermaßen im Blut habe.

Wenn es aber um Werbetexte (auch im technischen Bereich) oder um belletristische Texte geht, dann gilt nach wie vor das Muttersprachlerprinzip. Solche Texte werden auch bei Alvermann Übersetzungen ausschließlich von MuttersprachlerInnen übersetzt und dann abschließend von mir Korrektur gelesen. Bei den juristischen und technischen Übersetzungen ist es andersherum: Ich übersetze in beide Sprachrichtungen. Übersetzungen ins Französische werden auch hier von einer muttersprachlichen Fachübersetzerin Korrektur gelesen.